Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden Menschen mit einer geistigen, auch mehrfachen Behinderung nach § 53 (6) SGB XII und der Eingliederungshilfeverordnung, sowie Menschen im Sinne des § 54 SGB XII, die pflegebedürftig sind. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von der Schwere der Behinderung im Erwachsenenalter.
Voraussetzungen:
- Übernahme der Heimkosten durch den örtlich zuständigen Sozialhilfeträger
- Volljährigkeit
- Keine Aufnahme von straffällig gewordenen Personen.
- Bei Aufnahme in einen geschlossenen Wohnbereich ist das Vorliegen eines rechtsgültigen Unterbringungsbeschlusses erforderlich.
Wir weisen gemäß § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) darauf hin, dass wir weder bereit noch verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.